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Verbot für Online-Gras! Bundesregierung zieht die Reißleine – was das für Patienten, Apotheken und den Cannabis-Boom jetzt wirklich heißt

Das Bundeskabinett hat eine deutliche Kurskorrektur beim Umgang mit Medizinalcannabis beschlossen: Künftig gibt es Erstverordnungen nur noch nach persönlicher Untersuchung – reine Videosprechstunden reichen nicht mehr. Parallel wird der Versandhandel mit Medizinalcannabis untersagt; Abgabe soll nach Beratung vor Ort in der Apotheke erfolgen. Der Botendienst bleibt erlaubt. Ziel ist es, eine „Fehlentwicklung“ bei Verschreibungen von Cannabisblüten zu stoppen. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ebenso wie die Bundesregierung in ihren aktuellen Unterlagen.

Die Linie ist klar: Wer Cannabisblüten medizinisch erhalten will, muss persönlich zum Arzt oder zur Ärztin. Für Folgerezepte soll mindestens einmal innerhalb von vier Quartalen ein Vor-Ort-Kontakt oder Hausbesuch stattfinden – eine Vorgabe, die Telemedizin flankiert statt ersetzt. Gleichzeitig ist die Abgabe per Paket künftig tabu; die Beratungspflichten der Apotheken sollen wieder in den Mittelpunkt rücken.

Apotheke

 

Rückenwind bekommt der Kurs von der Bundesärztekammer: Sie begrüßt explizit das Ende von reinen Telemedizin-Verordnungen ohne direkten Arzt-Patient-Kontakt und sieht darin eine notwendige Korrektur. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf unterstützt die BÄK die geplanten Einschränkungen, um Missbrauch zu begrenzen und die ärztliche Verantwortung zu schärfen.

Hintergrund der Verschärfung ist ein Markt, der aus den Fugen geraten scheint: Deutschland importierte im ersten Halbjahr 2025 gut 80,8 Tonnen Medizinalcannabis – ein Rekord und ein Mehrfaches der Vorjahresmengen. Branchenanalysen sehen die Entwicklung im Zusammenhang mit der Entnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelrecht im April 2024 und dem anschließenden Boom der Nachfrage. 

Mehrere Cannabispflanzen

 

Parallel läuft weiterhin die große Cannabis-Reform für den Freizeitbereich (Konsumcannabisgesetz, KCanG). Seit dem 1. April 2024 sind Besitz von bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum sowie der private Eigenanbau in engen Grenzen erlaubt. Zudem können seit dem 1. Juli 2024 nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen („Cannabis Social Clubs“) um Genehmigungen ersuchen, auch wenn die Umsetzung in den Ländern teils zäh vorankommt.

Was bedeutet das alles für Patientinnen und Patienten? Für schwer Erkrankte bleibt die Versorgung gesichert – allerdings mit mehr Weg zum Rezept und stärkerer Beratungspflicht in der Offizin. Für Apotheken dürften die Änderungen zusätzlichen Beratungsaufwand bedeuten, während reine Online-Modelle ausgebremst werden. Für den Gesamtmarkt spricht die Politik eine doppelte Botschaft aus: Freizeit-Cannabis ja, aber unter klaren Leitplanken; Medizinalcannabis ja, aber mit klassischer ärztlicher Sorgfalt.

Cannabis Pflanze in Zelt

 

Auch jenseits der Medizin ist der Rahmen eng gesteckt: Erwachsene dürfen in Deutschland grundsätzlich drei Pflanzen privat ziehen und 25 Gramm mitführen – alles streng geschützt vor dem Zugriff von Minderjährigen und nur im privaten Bereich. Verstöße können empfindliche Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen, abhängig vom Bundesland und der Schwere des Falls.

Zum Schluss, ganz ohne Druck und ohne große Worte: Viele Menschen entdecken, dass der legale Selbstanbau – im Rahmen der Regeln – entspannter ist als jede Debatte darüber. Wer Verantwortung übernimmt, sich informiert und die Grenzen respektiert, stellt oft fest: Manchmal liegen die unkompliziertesten Lösungen erstaunlich nah – ganz privat, ganz unaufgeregt.

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